Auf die Rechtsmittel der Beteiligten zu 2 werden der Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 8. Oktober 2010 und der Beschluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Dezember 2010 insoweit aufgehoben, als die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 8. Oktober 2010 zurückgewiesen worden ist.
In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Neuss zurückverwiesen.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 8.831,30 €, davon entfallen 2.206,86 € auf den erfolgreichen Teil des Rechtsbeschwerde.
I.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|