1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.09.2009 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern -Auswärtige Kammern Pirmasens-,
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
3. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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