LAG Düsseldorf - Urteil vom 27.04.2022
4 Sa 298/21
Normen:
BetrVG § 117; KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 7 Abs. 1; InsO § 113;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 12.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 5430/20
ArbG Düsseldorf, vom 19.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 5430/20

Betriebsbedingte Kündigung wegen Insolvenz einer FluggesellschaftÖrtliche Zuständigkeit der Agentur für Arbeit für Massenentlassungsanzeige bei Erreichen des Schwellenwertes nach KSchGInhaltliche Anforderungen an Massenentlassungsanzeige

LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2022 - Aktenzeichen 4 Sa 298/21

DRsp Nr. 2022/9649

Betriebsbedingte Kündigung wegen Insolvenz einer Fluggesellschaft Örtliche Zuständigkeit der Agentur für Arbeit für Massenentlassungsanzeige bei Erreichen des Schwellenwertes nach KSchG Inhaltliche Anforderungen an Massenentlassungsanzeige

Zur zuständigen Behörde für die Massenentlassungsanzeige bei einer betrieblichen Struktur (Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 13.10.2021 - 12 Sa 279/21)

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.02.2021 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 117; KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 7 Abs. 1; InsO § 113;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die betriebsbedingte Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.

1. 2. 1. 2.