FG Münster - Urteil vom 19.01.2006
3 K 2563/03 Erb
Normen:
ErbStG § 13a Abs. 5 ; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
DB 2006, 1188
DStRE 2006, 1285
EFG 2006, 687

Betriebsvermögen: Wegfall der Steuervergünstigungen bei Insolvenz

FG Münster, Urteil vom 19.01.2006 - Aktenzeichen 3 K 2563/03 Erb

DRsp Nr. 2006/11783

Betriebsvermögen: Wegfall der Steuervergünstigungen bei Insolvenz

Der Nachversteuerungstatbestand des § 13a Abs. 5 Nr. 4 ErbStG erfasst auch die Auflösung der Kapitalgesellschaft innerhalb der Behaltensfrist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Normenkette:

ErbStG § 13a Abs. 5 ; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Voraussetzungen des Nachversteuerungstatbestandes des § 13 a Abs. 5 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) im Streitfall erfüllt sind.

Der Vater des Klägers (Kl.), N. X. war alleiniger Gesellschafter der Eisengießerei F. GmbH. Mit Vertrag vom 22.01.1998 schenkte er dem Kl. die gesamten Geschäftsanteile an der GmbH. Die Schenkung erfolgte unter dem Vorbehalt eines lebenslänglichen Nießbrauchs zu Gunsten des Vaters des Kl. Nach seinem Tod sollte der Nießbrauch seiner Ehefrau bzw. der Mutter des Kl. zustehen. Weiter ist in dem Schenkungsvertrag die Erklärung enthalten, dass der Freibetrag für Betriebsvermögen mit dieser Schenkung ausgeschöpft werden solle. Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf den Vertrag vom 22.01.1998 (URNr. 38/1998 des Rechtsanwalt R. als amtlich bestellter Vertreter des Notars N. in A-Stadt).

Zum Vermögen der Eisengießerei F. GmbH gehörte das Grundstück, auf dem die Eisengießerei betrieben worden ist.