Die I. AG gab 1983 als Vertriebsbeauftragte einen Prospekt heraus, mit dem sie für den Erwerb von "Immobilieneigentum mit hohen Steuervorteilen nach dem Bauherrenmodell" in Bad S. warb. Neben anderen "an bietenden Partnern" war dort, und zwar als Treuhänderin, die Beklagte, eine Steuerberatungsgesellschaft, aufgeführt.
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