LG Lübeck, vom 26.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 355/08
OLG Schleswig, vom 02.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 32/10
Beweispflicht des Gläubigers bzgl. des nachträglichen Entfallens einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch eine mit ihm getroffene Ratenzahlungsvereinbarung; Entfallen der Kenntnis des Gläubigers von einer bestehenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch den Abschluss einer von dem Schuldner vereinbarungsgemäß bedienten Ratenzahlungsvereinbarung
BGH, Urteil vom 06.12.2012 - Aktenzeichen IX ZR 3/12
DRsp Nr. 2013/1387
Beweispflicht des Gläubigers bzgl. des nachträglichen Entfallens einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch eine mit ihm getroffene Ratenzahlungsvereinbarung; Entfallen der Kenntnis des Gläubigers von einer bestehenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch den Abschluss einer von dem Schuldner vereinbarungsgemäß bedienten Ratenzahlungsvereinbarung
Der Gläubiger hat zu beweisen, dass die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch eine mit ihm getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nachträglich entfallen ist.Die Kenntnis des Gläubigers von einer bestehenden Zahlungsunfähigkeit entfällt nicht durch den Abschluss einer von dem Schuldner vereinbarungsgemäß bedienten Ratenzahlungsvereinbarung, wenn bei dem gewerblich tätigen Schuldner mit weiteren Gläubigern zu rechnen ist, die keinen vergleichbaren Druck zur Eintreibung ihrer Forderungen ausüben.Begleicht der Schuldner die gegen einen Dritten gerichtete Forderung des Gläubigers, greift das Beweisanzeichen der inkongruenten Deckung ein, wenn zum Zeitpunkt der Leistung Anlass bestand, an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners zu zweifeln.
Tenor
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