BGH, Urteil vom 05.11.1996 - Aktenzeichen VI ZR 343/95
DRsp Nr. 1997/40
Beweiswürdigung bei dem Brand eines Heizgerätes
»Kommt es im Aufstellbereich eines Heizgerätes, das auf einem elastischen Fußbodenaufbau ohne erforderliche zusätzliche Maßnahmen gegen ein (für den Aufsteller erkennbares) Einsinken aufgestellt worden ist, zu einem Brand, ist der Beweis des ersten Anscheins zulässig dahin, daß der Brand durch die Unterlassung verursacht worden ist.«