1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 11.05.2018, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, die Auszahlung des beim Amtsgericht Dannenberg hinterlegten Betrages -
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, die Auszahlung des beim Amtsgericht Dannenberg hinterlegten Betrages -
Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 5 %, der Beklagte zu 95 %.
3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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