BGH - Beschluss vom 22.06.2017
IX ZB 91/15
Normen:
InsVV § 2; InsVV § 3;
Fundstellen:
DZWIR 2017, 529
ZInsO 2017, 1813
Vorinstanzen:
AG Freiburg, vom 23.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 58 IN 38/15
LG Freiburg, vom 30.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 194/15

Anforderungen an die Vergütung des vorläufigen Sachwalters im Insolvenzverfahren

BGH, Beschluss vom 22.06.2017 - Aktenzeichen IX ZB 91/15

DRsp Nr. 2017/10134

Anforderungen an die Vergütung des vorläufigen Sachwalters im Insolvenzverfahren

Für die Feststellung der Berechnungsgrundlage für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter gelten grundsätzlich die Bestimmungen für den Insolvenzverwalter. Ausschlaggebendes Kriterium für die Gewährung von Zu- und Abschlägen ist der im Verhältnis zu den in jedem Verfahren zu erfüllenden gesetzlichen Aufgaben des vorläufigen Sachwalters gestiegene oder geminderte Arbeitsaufwand.

Tenor

Auf die Rechtsmittel des weiteren Beteiligten werden der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vom 30. Oktober 2015 und der Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 23. Juli 2015 aufgehoben, soweit zum Nachteil des weiteren Beteiligten erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittelverfahren, an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 48.668,53 € festgesetzt.

Normenkette:

InsVV § 2; InsVV § 3;

Gründe

I.

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