BGH - Beschluß vom 10.12.1998 (IX ZR 86/98) - DRsp Nr. 1999/148
BGH, Beschluß vom 10.12.1998 - Aktenzeichen IX ZR 86/98
DRsp Nr. 1999/148
(Ablehnung eines Ersatzaussonderungsanspruchs, da der Kläger sein Eigentum bereits vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens gemäß § 93BGB verloren hatte)
Normenkette:
GesO § 12 ;
Gründe:
Die Revision der Klägerin gegen das in ZIP 1998, 701 veröffentlichte Berufungsurteil wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und hat im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (§ 554 bZPO).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Online-Modul Insolvenzrecht" abrufen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.