Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 5. März 2009 wird auf Kosten des vorläufigen Insolvenzverwalters zurückgewiesen.
Der Wert des Verfahrens der Rechtsbeschwerde wird auf 281.187,67 € festgesetzt.
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