Die Klägerin, eine Leasinggesellschaft, nimmt die beiden Beklagten aus einer Bürgschaft vom 8. März 1995 in Anspruch, die alle Verbindlichkeiten der Leasingnehmerin aus einem Leasingvertrag mit der Klägerin sichert. Sie kündigte 1996 den Leasingvertrag und errechnete eine Schadensersatzforderung in Höhe von über 70.000 DM, die Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits gegen die Bürgen ist. Über das Vermögen der Leasingnehmerin und Hauptschuldnerin wurde inzwischen das Konkursverfahren eröffnet.
Aufgrund eines Rahmenvertrags von 1993 hat die Klägerin sämtliche Ansprüche aus dem Leasingvertrag an das Bankhaus F. verkauft und abgetreten. Über dessen Vermögen wurde im Dezember 1995 das Konkursverfahren eröffnet.
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