Der Kläger ist Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. GmbH (fortan: MP), der Beklagte ist Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der M. GmbH (fortan: MVS).
Auf Antrag von MVS erging am 27. August 2002 ein Mahnbescheid über 350.873,74 Euro, am 24. September 2002 ein Vollstreckungsbescheid über insgesamt 352.053,24 Euro gegen MP. Am 14. Oktober 2002 erwirkte MVS einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hinsichtlich des Geschäftskontos von MP bei der Sparkasse, der am 15. Oktober 2002 zugestellt wurde. MP hatte zwischenzeitlich Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt. Am 17. Oktober 2002 vereinbarten MP - vertreten durch die Rechtsanwälte B. (fortan: Rechtsanwälte) - und MVS die Aufhebung der Pfändung gegen eine von MP zu leistende Sicherheit. Eine Tochtergesellschaft von MP, die W. GmbH (fortan: WWF), sollte dazu eine Forderung gegen das Bundesamt für Finanzen (fortan: Bundesamt) an MVS verpfänden. Wörtlich heißt es in der Vereinbarung weiter:
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