BGH - Urteil vom 27.03.1985 (VIII ZR 5/84) - DRsp Nr. 1992/4422
BGH, Urteil vom 27.03.1985 - Aktenzeichen VIII ZR 5/84
DRsp Nr. 1992/4422
Zulässigkeit von Verrechnungsvereinbarungen zwischen mehreren Gläubigern und Schuldner, wonach die wechselseitigen Forderungen auch ohne Vorliegen der Aufrechnungsvoraussetzung getilgt werden sollen (insbesondere Konzernverrechnungsvereinbarungen);Erlöschen der Forderungen - unabhängig von der Person des Verrechnenden - aufgrund Zustimmung der zur Verfügung über die Forderungen Berechtigten.