Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 28. Oktober 2011 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits im ersten Rechtszug haben der Kläger 30 % und der Beklagte 70 % zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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