Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 15. März 2018 aufgehoben. Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen.
Die weitere Beteiligte zu 2 trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 19.509.032,23 € festgesetzt.
A.
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