Bindungswirkung der Verweisung an ein anderes Insolvenzgericht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
OLG Celle, Beschluss vom 07.05.2007 - Aktenzeichen 4 AR 27/07
DRsp Nr. 2008/22115
Bindungswirkung der Verweisung an ein anderes Insolvenzgericht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
»1. Ein Verweisungsbeschluss, in dem ein Insolvenzgericht seine örtliche Zuständigkeit verneint, ist objektiv willkürlich und damit nicht bindend, wenn der Beschluss erst nach Rechtskraft der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergeht.2. Nach rechtskräftiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Insolvenzgericht aufgrund der Heilung aller verfahrensrechtlichen Mängel, die nicht derart schwerwiegend sind, dass sie zur Nichtigkeit des Beschlusses über die Verfahrenseröffnung führen, seine Zuständigkeit für das Verfahren nicht mehr zu prüfen, eine Verweisung an ein anderes Gericht kommt ohnehin nicht mehr in Betracht.«