OLG Hamburg - Beschluss vom 20.06.2006 13 AR 13/06
Normen:
GVG § 17a Abs. 4 S. 2 ; InsO § 180 Abs. 1 § 185 ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1 § 46 Abs. 1 S. 3 ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 § 567 ;
Fundstellen:
ZInsO 2006, 1059
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Wohnungseigentumsgericht in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers
OLG Hamburg, Beschluss vom 20.06.2006 - Aktenzeichen 13 AR 13/06
DRsp Nr. 2007/19336
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Wohnungseigentumsgericht in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers
Die in einem Verweisungsbeschluss vertretene Rechtsansicht der Prozessabteilung des Amtsgerichts, für die Feststellung eines Anspruchs der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeld und Umlagen zur Insolvenztabelle des Eigentümers sei das Wohnungseigentumsgericht zuständig, weil die Zuständigkeit nach § 43 Abs. 1 Nr. 1WEG derjenigen des § 180 Abs. 1InsO als speziellere vorgehe, ist zumindest vertretbar, so dass die Verweisung nicht objektiv willkürlich und daher bindend ist.
Normenkette:
GVG § 17a Abs. 4 S. 2 ; InsO § 180 Abs. 1 § 185 ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1 § 46 Abs. 1 S. 3 ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 § 567 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Online-Modul Insolvenzrecht" abrufen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.