OLG Hamburg - Beschluss vom 20.06.2006
13 AR 13/06
Normen:
GVG § 17a Abs. 4 S. 2 ; InsO § 180 Abs. 1 § 185 ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1 § 46 Abs. 1 S. 3 ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 § 567 ;
Fundstellen:
ZInsO 2006, 1059

Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Wohnungseigentumsgericht in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers

OLG Hamburg, Beschluss vom 20.06.2006 - Aktenzeichen 13 AR 13/06

DRsp Nr. 2007/19336

Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Wohnungseigentumsgericht in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers

Die in einem Verweisungsbeschluss vertretene Rechtsansicht der Prozessabteilung des Amtsgerichts, für die Feststellung eines Anspruchs der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeld und Umlagen zur Insolvenztabelle des Eigentümers sei das Wohnungseigentumsgericht zuständig, weil die Zuständigkeit nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG derjenigen des § 180 Abs. 1 InsO als speziellere vorgehe, ist zumindest vertretbar, so dass die Verweisung nicht objektiv willkürlich und daher bindend ist.

Normenkette:

GVG § 17a Abs. 4 S. 2 ; InsO § 180 Abs. 1 § 185 ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1 § 46 Abs. 1 S. 3 ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 § 567 ;

Gründe: