I. Der Beschwerdeführer begehrt die Aufnahme in eine beim Amtsgericht geführte Auswahlliste für Insolvenzverwalter.
1. Der Beschwerdeführer ist selbständiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Seine Bewerbung um Aufnahme in die beim Amtsgericht H. geführte "Liste der Insolvenzverwalter/innen und Treuhänder/innen" wurde abschlägig beschieden. Es würden nur solche Personen in die Liste aufgenommen, die, anders als der Beschwerdeführer, über praktische Erfahrungen in der Abwicklung von Insolvenzverfahren verfügten. Praktische Erfahrungen zumindest in kleineren bis mittleren Verfahren seien auch für die Beauftragung als Gutachter und für die Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter unverzichtbar.
Den hiergegen gerichteten Antrag des Beschwerdeführers auf gerichtliche Entscheidung wies das Oberlandesgericht zurück. Die vom Amtsgericht angelegten Kriterien seien sachgerecht. Der Zweck der Insolvenzordnung sei nicht die gleichmäßige Verteilung von Erwerbschancen an die als Insolvenzverwalter tätigen Personen, sondern - im Interesse der Gläubiger und auch des Schuldners - die wirkungsvolle Insolvenzverwaltung.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|