LG Frankfurt/Main, vom 01.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 68/16
OLG Frankfurt/Main, vom 08.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 U 49/17
Darlegen und Beweisen des Insolvenzverwalters für eine Anfechtung einer Rechtshandlung bzgl. des Dritten als Gesellschafter des Schuldners; Treffen der Darlegungslast und Beweislast den Anfechtungsgegner für die Gleichstellung des Dritten mit einem Gesellschafter; Stehen von Ansprüchen eines Darlehensgebers wirtschaftlich gleich mit einer Forderung auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens
BGH, Urteil vom 25.06.2020 - Aktenzeichen IX ZR 243/18
DRsp Nr. 2020/10038
Darlegen und Beweisen des Insolvenzverwalters für eine Anfechtung einer Rechtshandlung bzgl. des Dritten als Gesellschafter des Schuldners; Treffen der Darlegungslast und Beweislast den Anfechtungsgegner für die Gleichstellung des Dritten mit einem Gesellschafter; Stehen von Ansprüchen eines Darlehensgebers wirtschaftlich gleich mit einer Forderung auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens
Der Insolvenzverwalter hat für eine Anfechtung einer Rechtshandlung, mit der eine Gesellschaft einem Dritten für eine Forderung auf Rückgewähr eines Darlehens Befriedigung gewährt hat, darzulegen und zu beweisen, dass der Dritte kein Gesellschafter des Schuldners ist. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Dritte einem Gesellschafter gleichzustellen ist, trifft hingegen den Anfechtungsgegner.
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