Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren und der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren werden abgelehnt.
Dem Beklagten wird als Revisionsbeklagtem für die Revision Prozesskostenhilfe gewährt und Rechtsanwältin Dr. G. beigeordnet.
Er hat auf die Prozesskosten monatlich 53 € an die Bundeskasse zu zahlen.
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