Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 23.01.2013, Aktenzeichen
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Zurückweisungsbeschluss ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 30.486,18 EUR festgesetzt.
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