Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers
BGH, Urteil vom 04.11.2002 - Aktenzeichen II ZR 224/00
DRsp Nr. 2002/18435
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers
»Eine GmbH trifft im Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche gegen ihren Geschäftsführer gemäß § 43 Abs. 2GmbHG - entsprechend den Grundsätzen zu §§ 93 Abs. 2AktG, 34 Abs. 2GenG - die Darlegungs- und Beweislast nur dafür, daß und inwieweit ihr durch ein Verhalten des Geschäftsführers in dessen Pflichtenkreis ein Schaden erwachsen ist, wobei ihr die Erleichterungen des § 287ZPO zugute kommen können. Hingegen hat der Geschäftsführer darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, daß er seinen Sorgfaltspflichten gemäß § 43 Abs. 1GmbHG nachgekommen ist oder ihn kein Verschulden trifft, oder daß der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre.«