Auf die Berufung des Beklagten zu 1 wird das Urteil des Landgerichts München I vom 25.05.2012, Az.
Es wird festgestellt, dass der Klägerin in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. Kunststoffverarbeitung GmbH, ehemals ...,
a)
eine Masseforderung in Höhe von 92.313,66 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 11.11.2010,
b)
2. 3. II. III. IV. V. VI.
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