Darlegungs- und Beweislast des Konkursverwalters im Eigenkapitalersatzrecht
BGH, Urteil vom 17.11.1997 - Aktenzeichen II ZR 224/96
DRsp Nr. 1998/1867
Darlegungs- und Beweislast des Konkursverwalters im Eigenkapitalersatzrecht
»a) Im Eigenkapitalersatzrecht nach Rechtsprechungs- und Novellenregeln braucht der Konkursverwalter zum (Negativ-) Beweis der Kreditunwürdigkeit der GmbH nicht alle denkbaren, sondern nur die von den Gesellschaftern substantiiert behaupteten Möglichkeiten einer Kreditsicherung mit gesellschaftseigenen Mitteln zu widerlegen.b) Zur Beweiswürdigung bei der Kreditunwürdigkeit.«