I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden - Az.: 10 O 3786/06 - vom 18.06.2007 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention trägt der Kläger.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte oder deren Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
IV. Die Revision wird zugelassen.
- Gegenstandswert des Berufungsverfahrens und Beschwer des Klägers: 429.359,31 EUR -
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