LG Dessau, vom 22.08.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 267/97
Darlegungs- und Beweislast für die Unfähigkeit der Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
OLG Naumburg, Urteil vom 10.02.1999 - Aktenzeichen 6 U 1566/97
DRsp Nr. 2006/8150
Darlegungs- und Beweislast für die Unfähigkeit der Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
»1. Darlegungs- und beweispflichtig dafür, daß die GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit gehindert war, die geschuldeten Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abzuführen, ist der Geschäftsführer.2. An eine Weisung des Alleingesellschafters, keine Sozialversicherungsbeiträge mehr abzuführen, ist der Geschäftsführer nicht gebunden.«