Darlegungs- und Beweislast für Kenntnis der Krise; Frist für Entscheidung über Belassung der Finanzmittel
BGH, Urteil vom 15.06.1998 - Aktenzeichen II ZR 17/97
DRsp Nr. 1998/16486
Darlegungs- und Beweislast für Kenntnis der Krise; Frist für Entscheidung über Belassung der Finanzmittel
»a) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß der Gesellschafter ausnahmsweise von der zur Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln führenden Krise keine Kenntnis hat haben können, trifft ihn und nicht die Gesellschaft.b) Die die Finanzierungsfolgenverantwortung ggfs. auslösende Entscheidung, ob der Gesellschafter der Gesellschaft seine Hilfe nach Eintritt der Krise belassen will, hat er binnen einer angemessenen, die in § 64 Abs. 1GmbHG niedergelegten Maßstäbe beachtenden Frist zu treffen.«