Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 7. Mai 2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft aufgrund einer Insolvenzanfechtung.
Der Kläger ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der A GmbH (im Folgenden Schuldnerin). Mit Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 20. Mai 2008 - 340 IN xx/xx(xx) - wurde er zum Insolvenzverwalter eingesetzt. Wegen der Einzelheiten des Eröffnungsbeschlusses wird Bezug genommen auf Blatt 15-16 d.A.
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