Der Kläger ist Verwalter in der Gesamtvollstreckung über das Vermögen der K. GmbH (nachfolgend: GmbH oder Gesamtvollstreckungsschuldnerin). Diese ist aus einem sozialistischen Großhandelsbetrieb hervorgegangen, der dann in eine GmbH - mit der Treuhandanstalt als alleiniger Gesellschafterin - umgewandelt wurde. Diese hatte sich für einen Liquiditätskredit verbürgt, den eine Bank der GmbH gewährt hatte. Die Treuhandanstalt veräußerte die Geschäftsanteile der GmbH an die K. Frankfurt/Oder e.G. Im Unternehmenskaufvertrag vom 18. Juni 1991 verpflichtete sich die Treuhandanstalt, die Bürgschaft auch über ihr Ausscheiden als Gesellschafterin hinaus zu verlängern. Die GmbH verpflichtete sich, an ihrem Grundvermögen der Treuhandanstalt zur Sicherung ihrer Rückgriffsansprüche eine Buchgrundschuld in Höhe von 3,2 Mio. DM zu bestellen.
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