Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den die Berufung zurückweisenden Beschluss des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Dezember 2016 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 740.062,10 € festgesetzt.
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