Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht der A.-P. - und W. GmbH (im folgenden: Bank) einen Anspruch auf Darlehensrückzahlung geltend.
Der Beklagte beantragte am 16. Januar 1979 bei der Bank einen bis 30. Mai 1979 befristeten Zwischenkredit in Höhe von 380.000 DM für ein Bauvorhaben. Die Endfinanzierung sollte durch eine Hypothekenbank vorgenommen werden. In dem Kreditantrag heißt es unter "Sicherheiten":
"Abtretung der Auszahlungsansprüche aus Hypothekendarlehen der ... Hypothekenbank in Höhe des Kreditbetrages zuzüglich Zinsen und Gebühren.
Die Abwicklung erfolgt durch Treuhandauftrag an Notar."
In einem bankinternen Vermerk vom 16. Januar 1979 zu dem Kreditantrag wird folgendes "Votum" abgegeben:
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