Darstellender Teil eines Insolvenzplans

Autoren: Riedel/Keller

Zum Inhalt des darstellenden Teils des Insolvenzplans legen die IDW-Anforderungen besonderes Augenmerk auf die Darstellung eines schlüssigen Sanierungskonzepts des insolventen Unternehmens (IDW S 6 FN 12/2012, 719 ff.). Das Sanierungskonzept wird wie folgt erläutert:

1. Umgestaltungskonzept

Die Genehmigung bzw. Ablehnung des Insolvenzplans durch die Gläubiger ist betriebswirtschaftlich als Investitions- bzw. Desinvestitionsentscheidung zu qualifizieren. Im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens sind lediglich geänderte rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten.

Alle für die Entscheidungsfindung der Gläubiger erforderlichen Informationen sind in einer strukturierten Form bereitzustellen; dabei ist dem Aspekt der Entscheidungserheblichkeit besondere Bedeutung beizumessen. Die entsprechenden Äußerungen zu den einzelnen nachfolgend aufgeführten Punkten sollen insbesondere übersichtlich, straff gegliedert und klar verständlich sein.

Bei der Planerstellung sollten im Hinblick auf die erforderliche Zustimmung der Gläubiger gleichzeitig Regelungen zur Plananpassung getroffen und erläutert werden.