Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 20. November 2012 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 3 des Landgerichts Berlin vom 29. September 2010, berichtigt mit Beschluss vom 21. Oktober 2010, wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten beider Rechtsmittel zu tragen.
Auf Antrag einer Gläubigerin vom 5. Dezember 2005 eröffnete das Amtsgericht mit Beschluss vom 15. März 2006 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter. Der Schuldner betrieb ein Transportunternehmen. Die Beklagte ist im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die private Betreiberin des Systems zur Erhebung von streckenbezogenen gesetzlichen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen (LKW-Maut).
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