Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. November 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Kläger nehmen als Erben des während des Revisionsverfahrens verstorbenen vormaligen Klägers (im Folgenden auch: Erblasser) den Beklagten auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung in Anspruch.
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