Autor: Riedel |
Der Insolvenzverwalter ist die zentrale Figur des Insolvenzverfahrens. Er ist ab Eröffnung des Verfahrens befugt, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen des Schuldners zu verwalten und darüber zu verfügen (§ 80 Abs. 1 InsO) sowie es nach den gesetzlichen Vorschriften zu verwalten (§§ 159 - 173 InsO) und zu verteilen (§ 187 Abs. 3 InsO).
Auch die Insolvenzordnung regelt (wie bereits die
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 88,
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|