Steuerliche Besonderheiten: Verbraucherinsolvenz, Restschuldbefreiung, Auslandsbezug

Autor: Hofherr

Verbraucherinsolvenzverfahren

Auch das Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 304 ff. InsO) wird nachfolgend unter steuerlichen Aspekten beleuchtet. In Bezug auf grundsätzliche Ausführungen zu diesem Sonderfall des Insolvenzverfahrens wird auf Teil 12/1 ff. verwiesen.

Sowohl in das dem Verbraucherinsolvenzverfahren vorgeschaltete außergerichtliche Einigungsverfahren durch Schuldenbereinigungsplan nach § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO als auch in das ordentliche Verbraucherinsolvenzverfahren ist selbstverständlich auch das Finanzamt bzgl. seiner Forderungen einzubeziehen. Als Möglichkeiten zur Mitwirkung des Finanzamts am Schuldenbereinigungsplan kommen in Anbetracht einer fehlenden Regelung des (Steuer-)Forderungsverzichts nur die §§ 163 AO (abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen), 222 AO (Stundung), 227 AO (Erlass), 261 AO (Niederschlagung) in Betracht (vgl. BMF-Schreiben v. 10.12.1998, BStBl I, 1497). Diese können einzeln angewendet werden oder auch in Kombination.