Drittbezogenheit von Amtspflichten des Versteigerungsgerichts
BGH, Beschluß vom 26.07.2001 - Aktenzeichen III ZR 243/00
DRsp Nr. 2001/11910
Drittbezogenheit von Amtspflichten des Versteigerungsgerichts
»Bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks obliegen dem Versteigerungsgericht grundsätzlich keine Amtspflichten gegenüber dem Zedenten eines zur Sicherheit an den Vollstreckungsgläubiger abgetretenen Grundpfandrechts.«