Auf die Revision der Klägerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels sowie der Anschlussrevision des Beklagten - das Urteil des 14. Zivilsenats des Kammergerichts vom 20. Januar 2017 teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil der 38. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 4. Mai 2016 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels sowie der Berufung des Beklagten - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 548.639,11 € nebst Zinsen in Höhe von 4 vom Hundert vom 6. Oktober 2010 bis zum 3. August 2015 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. August 2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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