Durchsetzbarkeit des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs als Masseforderung nach Aufnahme des Passivprozesses durch Insolvenzverwalter
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2001 - Aktenzeichen 10 W 1/01
DRsp Nr. 2001/6520
Durchsetzbarkeit des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs als Masseforderung nach Aufnahme des Passivprozesses durch Insolvenzverwalter
»Zur Frage der Durchsetzbarkeit des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs des teilweise obsiegenden Klägers als Masseforderung nach der Aufnahme des Passivprozesses durch den Insolvenzverwalter.«
Das gemäß § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO in Verbindung mit § 11 Abs. 1RpflG als sofortige Beschwerde zulässige Rechtsmittel des Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg.
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