OLG Düsseldorf - Beschluss vom 23.01.2001
10 W 1/01
Normen:
ZPO § 106 ; InsO § 85 § 86 § 87 § 180 Abs. 2 ; BRAGO § 13 Abs. 2 § 31 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2001, 229

Durchsetzbarkeit des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs als Masseforderung nach Aufnahme des Passivprozesses durch Insolvenzverwalter

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2001 - Aktenzeichen 10 W 1/01

DRsp Nr. 2001/6520

Durchsetzbarkeit des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs als Masseforderung nach Aufnahme des Passivprozesses durch Insolvenzverwalter

»Zur Frage der Durchsetzbarkeit des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs des teilweise obsiegenden Klägers als Masseforderung nach der Aufnahme des Passivprozesses durch den Insolvenzverwalter.«

Normenkette:

ZPO § 106 ; InsO § 85 § 86 § 87 § 180 Abs. 2 ; BRAGO § 13 Abs. 2 § 31 Abs. 1 ;

Gründe:

Das gemäß § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO in Verbindung mit § 11 Abs. 1 RpflG als sofortige Beschwerde zulässige Rechtsmittel des Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg.