Durchsuchung von Räumen dritter Personen im Insolvenzeröffnungsverfahren
LG Mainz, Beschluss vom 03.05.2001 - Aktenzeichen 8 T 395/99
DRsp Nr. 2004/1643
Durchsuchung von Räumen dritter Personen im Insolvenzeröffnungsverfahren
Die Durchsuchung von Räumen dritter Personen ist eine zulässige Sicherungsmaßnahme im Insolvenzeröffnungsverfahren, wenn erhebliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Verdunkelungshandlungen des Besitzers dieser Räume im Zusammenwirken mit dem Schuldner vorliegen.