OLG Brandenburg - Urteil vom 24.10.2007
7 U 32/07
Normen:
GmbHG § 32a ; GmbHG § 32b ; InsO § 135 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt (Oder) - 13 O 543/04 - 04.01.2007,

Eigenkapitalersetzender Charakter bei von Angehörigen des Gesellschafters gewährten Darlehen oder bestellten Sicherheiten

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.10.2007 - Aktenzeichen 7 U 32/07

DRsp Nr. 2007/22266

Eigenkapitalersetzender Charakter bei von Angehörigen des Gesellschafters gewährten Darlehen oder bestellten Sicherheiten

Eine Ausdehnung der Haftung nach den Regeln des Kapitalerhalts auf Sicherheiten und andere Finanzierungsmittel, die nahe Angehörige des Gesellschafters der GmbH gewährt haben, findet nur statt, wenn die Leistungen aus dem Vermögen des Gesellschafters stammen oder der Angehörige mittelbarer Gesellschafter ist und der Gesellschafter seinen Anteil nur treuhänderisch für diesen hält.

Normenkette:

GmbHG § 32a ; GmbHG § 32b ; InsO § 135 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger ist Verwalter in dem am 29. Oktober 2002 auf Eigenantrag vom 27. August 2002 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der W... GmbH (im Folgenden: Schuldnerin). Der Beklagte zu 1. war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Schuldnerin; die Beklagte zu 2. ist dessen getrennt lebende Ehefrau. Sie war als Bürokraft bei der Schuldnerin beschäftigt und hatte in der Zeit vom 16. April 1999 bis zum 30. Juli 2002 Prokura.