Eigenkapitalersetzender Charakter einer Darlehenshingabe
BGH, Urteil vom 26.06.2000 - Aktenzeichen II ZR 21/99
DRsp Nr. 2000/6260
Eigenkapitalersetzender Charakter einer Darlehenshingabe
»Der Gesellschafter einer GmbH kann sich seiner Finanzierungsfolgenverantwortung und damit den Rechtsfolgen des Eigenkapitalersatzes nicht dadurch entziehen, daß er die von der GmbH in einer Krise benötigten Finanzierungsmittel durch gemeinschaftliche Darlehensaufnahme zusammen mit einem Dritten beschafft und diesen dann - unter interner Freistellung von dessen Rückzahlungspflicht - als Darlehensgeber gegenüber der GmbH einschaltet.«