Eigentumsfähige Rechtsposition als Voraussetzung für den Schutz des Vertrauens in den Bestand der Rechtslage als Grundlage von Investitionen in das Eigentum; Vertrauensschutz wegen erfolgter frustrierter Investitionen mit Blick auf eine künftige unternehmerische Tätigkeit; Anwendung der durch Verhältnismäßigkeitsanforderungen konkretisierten verfassungsrechtlichen Grenzen der Rückwirkung über das Steuerrecht hinaus auch in anderen Rechtsgebieten; Zulassung von Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone nach Prioritätsgesichtspunkten i.R.d. Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See mit der Regelung der Netzanbindung
BVerfG, Beschluss vom 30.06.2020 - Aktenzeichen 1 BvR 1679/17
DRsp Nr. 2020/12357
Eigentumsfähige Rechtsposition als Voraussetzung für den Schutz des Vertrauens in den Bestand der Rechtslage als Grundlage von Investitionen in das Eigentum; Vertrauensschutz wegen erfolgter frustrierter Investitionen mit Blick auf eine künftige unternehmerische Tätigkeit; Anwendung der durch Verhältnismäßigkeitsanforderungen konkretisierten verfassungsrechtlichen Grenzen der Rückwirkung über das Steuerrecht hinaus auch in anderen Rechtsgebieten; Zulassung von Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone nach Prioritätsgesichtspunkten i.R.d. Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See mit der Regelung der Netzanbindung
1. Art. 14 Abs. 1GG schützt unter Umständen das Vertrauen in den Bestand der Rechtslage als Grundlage von Investitionen in das Eigentum. Das setzt aber eine eigentumsfähige Rechtsposition voraus.2. Art. 12 Abs. 1GG kann eine Übergangsregelung gebieten, wenn eine in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübte Berufstätigkeit künftig unzulässig ist. Hingegen bietet Art. 12 Abs. 1GG grundsätzlich keinen Vertrauensschutz wegen frustrierter Investitionen, die mit Blick auf eine künftige unternehmerische Tätigkeit erfolgt sind.
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