FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.11.2013
1 K 159/12
Normen:
InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 35 Abs. 1; BGB § 728 Abs. 2 Satz 1; BGB § 736 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2015, 981
DStR 2014, 8

Einkommensteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.11.2013 - Aktenzeichen 1 K 159/12

DRsp Nr. 2014/10168

Einkommensteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten

Die Einkommensteuer, die aus laufenden Gewinnen einer Personengesellschaft resultiert, an der der Insolvenzschuldner beteiligt ist, ist Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 InsO, wenn die Beteiligung zur Insolvenzmasse gehört.

Normenkette:

InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 35 Abs. 1; BGB § 728 Abs. 2 Satz 1; BGB § 736 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009 festgesetzte Einkommensteuer eine Masseverbindlichkeit darstellt.

Der Kläger (Kl) ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn ... (A). Das Insolvenzverfahren wurde am 30. März 2007 eröffnet. A war in den Streitjahren an der ... GbR (GbR) beteiligt, die steuerlich bei dem Finanzamt ... geführt wurde. Dabei handelte es sich um eine Gesellschaft mit 70 Gesellschaftern, deren Gewinnanteile auf der Grundlage der von dem jeweiligen Gesellschafter erwirtschafteten Umsätze unter Abzug der durch diese verursachten Kostenanteile ermittelt wurde.

Ausdrückliche Vereinbarungen mit A über dessen weitere Betätigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens traf der Kl nicht.