BFH - Beschluss vom 01.02.2005
VII B 180/04
Normen:
AO § 251 § 256 ; InsO;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1002
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 09.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 4218/01

Einleitung eines Insolvenzverfahren: Ermessensausübung des Finanzamt

BFH, Beschluss vom 01.02.2005 - Aktenzeichen VII B 180/04

DRsp Nr. 2005/6592

Einleitung eines Insolvenzverfahren: Ermessensausübung des Finanzamt

Die fehlende Bestandskraft einer Steuerfestsetzung lässt einen Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens durch das Finanzamt nicht von vornherein ermessensfehlerhaft erscheinen. Das gilt auch für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Eine Ausnahme gilt, wenn der Antrag nur der Existenzvernichtung des Stpfl. dienen würde.

Normenkette:

AO § 251 § 256 ; InsO;

Gründe: