FG Düsseldorf - Urteil vom 19.11.2020
14 K 303/18 E
Normen:
InsO § 53; InsO § 55; EStG § 21;
Fundstellen:
BB 2021, 149
NZI 2021, 264
ZInsO 2021, 462
ZVI 2021, 190

Einordnung von Einkommensteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten

FG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2020 - Aktenzeichen 14 K 303/18 E

DRsp Nr. 2021/186

Einordnung von Einkommensteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten

Tenor

Der Bescheid über die Masseverbindlichkeiten für das Jahr 2013 vom 13.12.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.01.2018 und des Änderungsbescheides vom 07.09.2020 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 53; InsO § 55; EStG § 21;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Einordnung von Einkommensteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 der Insolvenzordnung (InsO).

Der Kläger handelt in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Insolvenzschuldners.