OLG Köln - Beschluss vom 23.07.2007
7 VA 1/07
Normen:
ZPO § 299 ; InsO § 4 § 55 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2008, 191

Einsicht in Insolvenzakte durch Massegläubiger

OLG Köln, Beschluss vom 23.07.2007 - Aktenzeichen 7 VA 1/07

DRsp Nr. 2008/6202

Einsicht in Insolvenzakte durch Massegläubiger

1. Wer sich eines Masseanspruchs (hier nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO) berühmt, der weder tituliert noch glaubhaft gemacht ist, kann Einsicht in die Insolvenzakte nur unter den Vorraussetzungen des § 299 Abs. 2 ZPO (i.V.m. § 4 InsO) beanspruchen.2. Es reicht für das nach § 299 Abs. 2 ZPO erforderliche rechtliche Interesse nicht aus, dass der angebliche Massegläubiger aus dem Inhalt der Insolvenzakte Umstände zu erfahren hofft, die ihm die Verfolgung seines angeblichen Anspruchs erleichtern. Das gilt auch dann, wenn inzwischen Masseunzulänglichkeit angezeigt worden ist.3. Legt der auf Schadensersatz in Anspruch genommene Insolvenzverwalter im Prozess Unterlagen aus der Insolvenzakte vor, so folgt daraus nicht zwangsläufig ein rechtliches Interesse des Klägers an der Einsicht in die Insolvenzakte, vielmehr ist das eine Frage des Einzelfalls (Abgrenzung zu OLG Saarbrücken OLGR 2000, 297, wobei offen bleibt, ob dieser Entscheidung zu folgen wäre).

Normenkette:

ZPO § 299 ; InsO § 4 § 55 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe: