OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.1999 - Aktenzeichen 3 Va 11/99
DRsp Nr. 2004/1356
Einsichtnahme in Insolvenzgutachten
Ein in der Insolvenzakte befindliches Gutachten über die wirtschaftliche Lage des Schuldners gehört nicht zu den Gegenständen, die gem. § 299 Abs. 3ZPO nicht der Akteneinsicht unterliegen.