Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Suizidgefahr bei Zwangsräumung
OLG Brandenburg, vom 06.03.2000 - Aktenzeichen 8 W 26/00
DRsp Nr. 2005/3639
Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Suizidgefahr bei Zwangsräumung
Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gebietet eine ganz besonders gewissenhafte Prüfung der Voraussetzungen des § 765aZPO, wenn nach dem Vortrag des Schuldners eine schwerwiegende Gefährdung eines Lebens oder seiner Gesundheit zu besorgen ist. Insbesondere ist dem Vortrag einer Suizidgefahr besonders sorgfältig nachzugehen.