OLG Brandenburg vom 06.03.2000
8 W 26/00
Normen:
GG Art. 2 Abs. 2 S. 1 ; ZPO § 765a ;
Fundstellen:
KTS 2000, 609
Rpfleger 2000, 406

Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Suizidgefahr bei Zwangsräumung

OLG Brandenburg, vom 06.03.2000 - Aktenzeichen 8 W 26/00

DRsp Nr. 2005/3639

Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Suizidgefahr bei Zwangsräumung

Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gebietet eine ganz besonders gewissenhafte Prüfung der Voraussetzungen des § 765a ZPO, wenn nach dem Vortrag des Schuldners eine schwerwiegende Gefährdung eines Lebens oder seiner Gesundheit zu besorgen ist. Insbesondere ist dem Vortrag einer Suizidgefahr besonders sorgfältig nachzugehen.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 2 S. 1 ; ZPO § 765a ;
Fundstellen
KTS 2000, 609
Rpfleger 2000, 406